FKK auf Balkonien
Prinzipiell dürfen Sie sich auf dem Balkon nackt aufhalten, es sei denn, er ist von der Straße aus einsehbar. Dann kann aus der Nacktheit schnell eine Ordnungswidrigkeit werden, etwa "Belästigung der Allgemeinheit" oder "Erregung öffentlichen Ärgernisses" – wenn es zum Beispiel zu einem Verkehrschaos kommt. In diesem Fall können Geldbußen oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden.
Sex ist prinzipiell erlaubt - aber mit Vorsicht
In der Theorie kann Ihnen nicht verboten werden, auf dem Balkon Sex zu haben. Allerdings verhält es sich hier ähnlich wie bei der Nacktheit: Ist das Geschehen von außen einsehbar, dann kann das als Exhibitionismus geahndet werden. Zum anderen sollten Sie beim Schäferstündchen in luftigen Höhen Vorsicht walten lassen: inspizieren Sie besser vorher das Geländer und achten Sie darauf, dass ihr Sex-Abenteuer nicht zu deliriös wird - kein Beischlaf der Welt ist ein Sturz aus dem x-ten Stockwerk wert.
Die Kippe danach
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Fühlen sich Nachbarn durch permanenten Zigarettenrauch gestört, können sie Nichtrauchter- und Raucherzeiten einfordern. Die zeitlich befristeten Rauchverbote werden in diesem Fall von Vermieterseite erteilt.
Zeit zum Grillen - aber laden Sie den Nachbarn ein
Grundsätzlich gilt: Wenn nicht anders im Mietvertrag vereinbart, darf auf dem Balkon gegrillt werden. Wenn allerdings Qualm in die Wohnungen der Nachbarn zieht, wird es problematisch. Um das zu vermeiden, sollten Sie eher zum Elektro- als zum Holzkohlegrill greifen. Das garantiert aber noch nicht, dass kein störender Rauch entsteht. Am besten platzieren Sie den Elektrogrill nicht direkt unter dem Fenster des Nachbarn über Ihnen – oder Sie laden ihn einfach zum Würstchenbraten ein.
Wäsche aufhängen
Auf dem Balkon trocknet frischgewaschene Kleidung viel schneller als in der Wohnung oder dem Keller. Meist ist das auch völlig in Ordnung – es sei denn, dem Vermieter liegt etwas an der Fassaden-Optik. Dann darf die Höhe des Wäscheständers nicht die der Balkon-Brüstung überschreiten. Das kommt in der Regel aber nur in edlen Wohnvierteln vor und ist dann meistens im Mietvertrag geregelt.
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