Es hat knapp 30 Grad, der August hat gerade seinen Höhepunkt erreicht. Sie entspannen gemütlich am Hotelpool, bis Sie eine bekannte Stimme – die ihres ehemaligen Arbeitskollegen, den sie seit gut einem Jahr nicht mehr gesehen haben – aus Ihren Tagträumen weckt: "Frohes Neues!" begrüßt er Sie.
Dass diese Neujahrswünsche völlig verspätet kommen, kann sich wohl jeder denken. Aber spulen wir doch ein wenig zurück. Die zweite Januarwoche ist angebrochen, und gerade jetzt stellt sich die Frage, ob man sich jetzt eigentlich noch ein "Frohes neues Jahr" wünschen darf.
Die Faustregel
Benimm-Expertin Ulrike-Ebba Gräfin von Karlsruhe rät auf Bild.de dazu, ab dem 10. Januar darauf zu verzichten. Ein bisschen weniger streng sieht Karrierecoach Carolin Lüdemann das Ganze: In der Regel habe man den halben Januar Zeit für Neujahrswünsche, erklärt sie gegenüber dem Hamburger Abendblatt – egal ob persönlich oder auf Papier.
Was aber tun, wenn man jemanden – wie den ehemaligen Arbeitskollegen – erst später trifft? Dann sollte man, so Lüdemann weiter, seine Wortwahl überdenken: "Ich hoffe, das neue Jahr hat gut für Sie begonnen." Die Chefredakteurin des Großen Knigge, Alexandra Sievers, empfiehlt das gleiche auf Stil.de. Allerdings gilt dieser Tipp nur bis etwa bis Ende Januar – danach sollten Sie sich eine andere Begrüßung einfallen lassen.