Erfolgreiches Grillen erfordert eine gute Vorbereitung. Wer sich nicht wie MacGyver aus einer Notlage herausmanövrieren will, muss zunächst die richtige Ausstattung besorgen. Unerlässlich für den Profi sind laut „Webers Grillbibel“: Grillzange, Grillhandschuhe, Grillwender, Grillbürste zum Reinigen des Rosts, Grillpfanne für das Zubereiten von Fisch oder Gemüse, Anzündkamin, Fleischthermometer, Backblech als Zwischenablage für das Fleisch und ein Pinsel, um Marinade aufzutragen.
Gas, Strom oder Holzkohle – welcher Grill soll's sein?
Welche dieser Utensilien Sie benutzen, hängt natürlich auch von der Wahl des Grills ab. Gas, Strom oder Holzkohle? Glühende Kohlen, schwarze Hände und bissiger Rauch – Holzkohle ist was für echte Männer. Und das Fleisch erhält durch die Kohle ein schön sattes Grillaroma. Die Varianten: der Schwenkgrill für Lagerfeuerromantiker. Und der Kugelgrill mit verschließbarem Deckel für Fans dicker Fleischbatzen, die lange garen müssen.
Elektro- und Gasgrill sind zwar wesentlich öder und haben nichts Ursprüngliches, aber sie sind zeitsparend und leichter einsetzbar. Den Elektrogrill gibt es auch als Tischgrill. Vorteil: Jeder am Tisch kommt selbst an seine Wurst und kein einsamer Grillmeister läuft Gefahr, sozial zu verkümmern. Nachteile: Der Elektrogrill braucht eine Stromquelle, und dass die Gasflasche fast leer ist, merkt man meistens erst, wenn das Fleisch halb durchgebraten ist. Außerdem fehlt dem Grillgut der leicht geräucherte Geschmack.
Gnadenlos – das Gesetz des Grillens
Bezüglich des Holzkohle-Grills gibt es ein weiteres Problem: Nachbarn hassen Rauch und Geräusche. Wie alles in Deutschland ist auch das Grillen gesetzlich streng reglementiert – und das natürlich nicht einheitlich. Um sicherzugehen, also am besten bei der Gemeinde nach der Gesetzeslage erkundigen. Generell ist das Grillen auf Balkon und Terrasse nicht verboten, nur die Häufigkeit ist festgelegt.
In Stuttgart etwa ist das Grillen dreimal im Jahr für zwei Stunden erlaubt. Bundesweit sind es in der Regel fünf Grillabende pro Jahr. In Wohnanlagen ist das Grillen meist ganz verboten und auch in vielen Mietverträgen ist es strikt untersagt. Ist der Vermieter nicht in der Nähe und stört es die Nachbarn nicht, ist das alles ziemlich egal. Nur falls es doch jemand meldet, droht ein Bußgeld von 500 Euro.
Die Lösung: Im Vorfeld bei den Nachbarn schleimen oder sie am besten ab und zu zum Grillen einladen. Oder eben doch auf einen rauchfreien Elektrogrill umsteigen. Ein Gasgrill ist auf vielen Balkonen und Terrassen untersagt, weil nur in einigen Wohnhäusern die Aufbewahrung von Gas erlaubt ist.
Ran ans Fleisch – was sich zum Grillen eignet und was nicht
Und nicht nur der Grill, auch das Fleisch will gut ausgewählt sein. Gepökelte Fleisch- und Wurstwaren wie Kasseler, Bockwürste oder Wiener Würste gehören nicht auf den Grill. Das darin enthaltene Pökelsalz reagiert bei großer Hitze mit den Eiweißbestandteilen in Wurst und Fleisch. Dabei können krebserregende Stoffe entstehen. Und wer nicht auf trockenen Schuhsolen herumkauen will, sollte generell eher mageres Fleisch ohne viele Sehnen besorgen – zu fettes, sehniges Fleisch wird nämlich schneller zäh. Kalb und Wild eignen sich daher nicht zum Grillen.
Damit das Fleisch nicht am Rost kleben bleibt, sollte es gut eingeölt sein. Experten empfehlen, das Fleisch anstelle des Rosts einzuölen, das spart Öl und verhindert das Anhaften besser. Legt man Steaks vorher für einige Zeit in eine Marinade ein, werden sie besonders zart. Sind Mann und Grill bereit und das Fleisch besorgt, kann es losgehen.
Und zwar zackig. Denn rohes Grillgut sollte direkt vom Kühlschrank auf dem Grill landen – so bleibt alles frisch und saftig. Jetzt noch rechtzeitig wenden und vom Grill holen, ein kühles Bier aufmachen und die Welt ist in Ordnung.
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