„Gleiches Recht für alle“: In Berliner Bädern dürfen jetzt alle „oben ohne“ sein
Berliner Bäder erlauben „oben ohne“ für alle: Ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichberechtigung
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Noch vor dem Sommer geht Berlin einen Schritt in Richtung Gleichberechtigung: Mit einer neuen Regelung ist es in Berliner Bäder-Betrieben jetzt auch Frauen erlaubt, „oben ohne“ zu baden. Sie folgt auf eine Beschwerde einer Frau, die im Dezember letzten Jahres aus einem Schwimmbad verwiesen wurde, weil sie sich weigerte, ihre Brüste zu bedecken.
In Berliner Schwimmbädern muss in Zukunft keine Person mehr – egal welchen Geschlechts – die Brust bedecken. Schon mehrmals war es in der Vergangenheit zu Diskussionen gekommen, ob die Baderegeln in Schwimmeinrichtungen diskriminierend seien. Doch vor allem die Beschwerde einer Frau im vergangenen Jahr führte jetzt zur neuen Regelung: Die betroffene Frau argumentierte in dem Fall vom Dezember, dass die Badeordnung der Bäder-Betriebe keine geschlechtsspezifischen Vorschriften enthält und lediglich das Tragen von „handelsüblicher Badekleidung“ vorschreibt.
Nach einer Intervention der Ombudsstelle für das Landesantidiskriminierungsgesetz werden die Bäder-Betriebe nun ihre Haus- und Badeordnung geschlechtergerecht anwenden. „Frauen und Personen mit weiblich gelesener Brust“ soll es nun erlaubt sein, auch mit freiem Oberkörper schwimmen zu gehen.
„Oben ohne“-Entscheidung in Berliner Bädern: „Gleiches Recht für alle“
Die Entscheidung wird als „gleiches Recht für alle Berliner*innen, ob männlich, weiblich oder nicht-binär“ angesehen und schafft auch „Rechtssicherheit für das Personal in den Bäderbetrieben“, sagte die Leiterin der Ombudsstelle, Doris Liebscher. Sie betont jedoch, dass es jetzt darauf ankommt, dass die Regelung konsequent angewendet wird und keine Platzverweise oder Hausverbote mehr ausgesprochen werden.
Andere Städte in Deutschland haben bereits ähnliche Regelungen eingeführt, wie zum Beispiel Siegen in Nordrhein-Westfalen oder Göttingen in Niedersachsen. Auch Hannover änderte Ende letzten Jahres seine Badeordnung, um das oberkörperfreie Schwimmen für alle Geschlechter im städtischen Schwimmbad zu erlauben. Lediglich primäre Geschlechtsorgane müssen demnach im Nassbereich bedeckt sein.